Eine IP-Adresse ist eine personenbezogene Angabe. Besucht ein Nutzer eine Homepage ist das automatische Laden von Googlefonts und damit die Weitergabe der personenbezogenen IP-Adresse kein Kavaliersdelikt, sondern kann bestraft werden. Googlefonts können auch ohne die automatische Weitergabe der IP-Adresse genutzt werden. Hier wurde ein Strafe von 100 € zuzüglich Zinsen als Schadensersatzanspruch verhängt.
LG München: 3 O 17493/20 vom 20.01.2022
Googlefonts von Google zu laden ist vermeidbar, Googlefonts können lokal gehostet werden oder es kann mit einem Cookieconsenttool eine Zustimmung zur Verwendung eingeholt werden.
Nachtrag 1.2.2022
Interessant zu dem Thema ist auch dieser Artikel, der sich auf das Urteil bezieht.
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