aktualisiert am 7.11.22
Sondernewsletter von Verbänden und Informationen von Hostern erreichen gerade die Kunden der webschmiede-linsengericht und sorgen für Furcht vor Abmahnungen.
Die aktuelle Abmahnwelle bezieht sich auf Google Fonts. Ein ähnliches Problem besteht jedoch auch beim Laden von Javascript-Dateien (z.B. jQuery), Google Analytics, o.ä. von externen Servern. Auch wenn Karten von Google Maps in die Webseite eingebunden werden, laden diese wiederum Fonts von Google Servern.
Beschäftigt hat die webschmiede-linsengericht zudem Fontawesome, weil diese ebenfalls Googlefonts geladen haben.
Basis für die Schadensersatzforderungen
Die Schadenersatzforderungen stützen sich auf ein Verfahren des LG München 20.01.2022 (Az.: 3 O 17493/20),
dass einer betroffenen Person für die Weiterleitung seiner IP-Adresse an Google 100,00 € Schadenersatz
zusprach.
Der Kläger hat gegen die Beklagte (Betreiber einer WEB-Site) einen Anspruch auf Unterlassung der Weiter-
gabe von IP-Adressen des Klägers an Google aus § 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB eingeklagt. Die Weitergabe
erfolgte automatisch über verwendete Google Schriftzeichen, die die IP-Adresse des Klägers (Besucher der
WEB-Site) automatisch an Google weiterleitet.
Die damit verbundene unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte
an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbst-
bestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet
das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestim-
men.
Bei der von der Beklagten an Google weitergegebenen dynamischen IP-Adresse handelt es sich um ein personenbezogenes Datum im Sinne von § 12 Abs. 1 und 2 TMG (in der zum Übermittlungszeitraum geltenden Fassung, im weiteren alte Fassung), § 3 Abs. 1 BDSG, Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.
Gut erklärt wird das Ganze hier bei
Lösung
So wenig Verbindungen zu Drittanbietern wie möglich, so viele wie nötig.
- Googlefonts können lokal gehostet werden
- Cookieconsenttools blockieren die Verbindung bis der Besucher seine Zustimmung zur Nutzung gegeben hat
Abmahnung bekommen?
Sollte eine Abmahnung zu einer von uns betreuten Homepage kommen, dann melden Sie sich. Unser Versicherer Exali hat ein Schreiben aufgesetzt, das wir Ihnen geben und er rät momentan nicht zu zahlen. Natürlich ist sicherzustellen, dass alle Googlefonts lokal gehostet werden.
Auch unser Agenturpartner erecht24 bietet auf seiner Seite ein Musterschreiben an.
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
https://www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts