EuGH Cookie Urteil (Az. C-673/17) vom 1.10.19

Wir haben es in den Nachrichten hören können, dass die bisher genutzen Cookiebanner nicht mehr ausreichen. Banner, die darauf hinweisen, dass man mit dem Setzen von Cookies einverstanden ist, wenn man weitersurft waren gestern noch richtig, heute braucht es eine aktive Zustimmung des Besuchers, einen cookie consent.

Jedes CMS setzt technisch notwendige Cookies aber man muss deshalb kein Borlab oder eine anderes Cookiebanner vor die Webseite legen, um erst eine ausdrückliche Zustimmung zu diesen zu bekommen. Es reicht die Erwähnung der technisch notwendigen Cookies in der Datenschutzerklärung.

  • Session-Cookies
  • Flash-Cookies
  • Opt-Out-Cookies

Unsere Kunden, die eine Datenschutzerklärung von erecht24 haben können dort folgendes lesen:

 

"Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z. B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt."

ABER Achtung wenn technisch nicht notwendige Cookies zum Einsatz kommen

Einwilligungspflichtig sind daher:

  • Cookies aus Tracking- und Analysetools
  • Cookies aus Affiliate-Diensten
  • Cookies aus Remarketing-Diensten
  • Cookies aus Retargeting-Diensten
  • Cookies aus Social-Media-Plugins (Facebook, Instagram, Google+, LinkedIn, Pinterest, Twitter)
  • Cookies aus Video-Embedding-Anwendungen (Vimeo, Youtube)
  • Cookies aus skalierbaren zentralen Messverfahren (SZM)

Cookies, die für die eigentlichen Funktionen der Webseite nicht zwingend notwendig sind und die Daten dann mit anderen Daten und Diensten verknüpfen oder teilen sind zustimmungspflichtig.

Youtube 

eine verständliche Erklärung, warum es für Youtube nicht mehr genügt, das Video mit erweitertem Datenschutz (nocookie) einzubinden finden Sie hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/youtube-videos-online-shop.html

Kurz gefasst sagt der Artikel, dass zwar die Cookies bei Youtube mit erweitertem Datenschutz nicht gesetzt werden, wenn man eine Seite betritt, aber in dem Moment, wo man den Film startet. Spätestens jetzt müsste man dann den Nutzer genauer informieren und die Zustimmung des Nutzers explizit abfragen.

Problemlösung Cookies bei Youtube:

Film selber hosten und einbinden oder ein Cookieconsenttool implementieren und alle Skripte anhalten bis der Benutzer der Nutzung zugestimmt hat, z.B. mit Borlabs, usercentrics oder anderen - wir halten die Augen auf.

Googlemaps

Das Einbetten von Google Maps in eine Website ist datenschutzrechtlich bedenklich, weil dadurch ein NID-Cookie auf dem Rechner des Nutzers gespeichert wird.

Google schreibt auf seiner Erklärseite: "....Google verwendet Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen. Mithilfe solcher Cookies erfassen wir zum Beispiel Ihre neuesten Suchanfragen, Ihre bisherigen Interaktionen mit den Anzeigen eines Werbetreibenden oder den Suchergebnissen und Ihre Besuche auf der Website eines Werbetreibenden. Auf diese Weise können wir Ihnen individuell zugeschnittene Werbung auf Google anzeigen...." Quelle:https://policies.google.com/technologies/types?hl=de

Bei der Nutzung von Maps durch Einbetten wird auch Google Fonts geladen und es werden diverse andere Verbindungen zu Google-Servern aufgebaut, durch welche IP-Adressen und andere Daten, wie z. B. Browser und Betriebssystem, an Google übermittelt werden.

Problemlösung Cookies bei Googlemaps:

Einbinden eines Bildes einer Karte von OpenStreetMap
Nicht vergessen den Nutzungshinweis zu setzen: Die Karte ist von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL

Ein Link zu Googlemaps erlaubt dem Nutzer unkompliziert eine Route zu planen.


Googlefonts lokal einbinden

Diesen Beitrag finde ich hilfreich zum Thema Googlefonts lokal einbinden.

https://www.mittwald.de/blog/mittwald/howtos/dem-datenschutz-zuliebe-wie-ihr-google-fonts-lokal-in-eure-webseiten-einbindet

 

Wir haben Kunden mit Youtube Filmen auf Ihren Seiten, auf diese Filme kann und soll auch nicht verzichtet werden. Wir haben bei diesen Kunden usercentrics eingebaut und es funktioniert wunderbar.

Diese Seite wird regelmäßig ergänzt aber Youtube und Maps haben viele unsere Kunden im Einsatz, deshalb wollten wir erklären, was das Problem ist.

 

 

 

 

 

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