Barrierefreiheit Stärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit auch auf Websites und Webshops. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Noch ist genug Zeit, die eigene Website vor dem Hintergrund der rechtlichen Anforderungen zu überprüfen und sie barrierefrei umzubauen.
Nicht jede Seite muss bis 28.Juni 2025 barrierefrei sein.
Wenn Sie alle folgenden Fragen mit "Nein" beantworten können, haben Sie keinen akuten Handlungsbedarf.
- Kunden können online Verträge abschließen z.B. durch eine Buchung oder einen Kauf?
- 10 oder mehr Mitarbeiter
- Jahresumsatz und/ oder Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro?
- Ihr Unternehmen richtet sich auch an Verbraucher?
Bedenken Sie, dass Barrierefreiheit allen nutzt, weil alle Menschen Ihre Internet-Angebote ohne Einschränkungen nutzen können.
Ist Ihre Seite nutzbar mit einem Screenreader, Vorlesegerät?
Machen Sie den Test.
Mit der windows-Taste + Strg + Eingabetaste schaltet sich bei Windows 11 der Screenreader ein.
Auch ein Mobiltelefon bietet die Möglichkeit Text vorlesen zu lassen.
Es ist eine gute Erfahrung diesen Test zu machen, auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind bis 28.Juni 25 eine barrierefreie Homepage zu haben.
Linkempfehlungen, um sich dem Thema anzunähern:
- https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test
- Screenreaderkompatibilität prüfen - https://wave.webaim.org/
Tipps nicht nur für Barrierefreiheit, sondern auch auch zur Optimierung der Auffindbarkeit in Suchmaschinen
- Bilder sollen einen alternativen Text haben, der beschreibt was auf dem Bild zu sehen ist
- Videos sollte transkribiert werden - Text im Video
- Gute Kontraste bei Text und Hintergrund und bei den Bedienelementen
Lässt sich Ihre Seite mit der Tab-Taste ohne Maus bedienen?
Testen Sie selbst, ob Ihre Seite mit der Tastatur zu bedienen ist.
- Der Link der gerade im Fokus ist sollte eine Umrandung haben, damit man sieht, wo man sich gerade befindet.
- Lassen sich Untermenüpunkte mit der Tastatur ansteuern?
- Kann der Cookie-Consent-Banner mit der Tastatur bedient werden?
- Schauen Sie, ob bei Ihrem Formular die Checkbox für die Zustimmung zum Datenschutz angesteuert und aktiviert werden kann
- Testen Sie Ihre Formulare im PDF Format auf Bedienbarkeit
Die eigene Webseite testen?
Diese Tools helfen dabei Barrierefreiheitsprobleme zu finden:
- https://pagespeed.web.dev/analysis – kostenlos
- WAVE Web Accessibility Evaluation Tool – Kostenlos
- Kontrastchecker – Kostenlos
- Kontrastchecker – Kostenlos
- Kontrastchecker– kostenlos
Erstellung barrierefreier PDF
- Hilfreiches Video zur Erstellung barrierefreier PDFs - https://lbit.hessen.de/video/barrierefreie-dokumente-pdf-word-ua
- Ist mein PDF barrierefrei ? - https://pac.pdf-accessibility.org/de
Barrierefreiheitserklärung
Alle Barrieren beseitigt? Dann brauchen Sie noch eine Barrierfreiheitserklärung auf Ihrer Homepage.
Die Erklärung muss deutlich sichtbar in den AGB, als eigener Menüpunkt oder als Verlinkung im Footer bereitgestellt werden.
Die webschmiede-linsengericht kann Sie unterstützen auf Ihrem Weg zur Barrierefreiheit und das nicht nur wenn Sie barrierefrei werden müssen, sondern auch wenn Sie Ihre Homepage für mehr Menschen zugänglich machen möchten.
Die webschmiede-linsengericht arbeitet auch an der eigenen Seite in Sachen Barrierfreiheit. Hier das Ergebnis von
https://pagespeed.web.dev/analysis/https-www-webschmiede-linsengericht-de/mjye9tnd0x?form_factor=desktop