Keine Angst vor Googlefonts - Cookieconsenttools bringen Sicherheit

aktualisiert am 7.11.22

Sondernewsletter von Verbänden und Informationen von Hostern erreichen gerade die Kunden der webschmiede-linsengericht und sorgen für Furcht vor Abmahnungen.

Die aktuelle Abmahnwelle bezieht sich auf Google Fonts. Ein ähnliches Problem besteht jedoch auch beim Laden von Javascript-Dateien (z.B. jQuery), Google Analytics, o.ä. von externen Servern. Auch wenn Karten von Google Maps in die Webseite eingebunden werden, laden diese wiederum Fonts von Google Servern.

Beschäftigt hat die webschmiede-linsengericht zudem Fontawesome, weil diese ebenfalls Googlefonts geladen haben.

Basis für die Schadensersatzforderungen

Die Schadenersatzforderungen stützen sich auf ein Verfahren des LG München 20.01.2022 (Az.: 3 O 17493/20),
dass einer betroffenen Person für die Weiterleitung seiner IP-Adresse an Google 100,00 € Schadenersatz

zusprach.

Der Kläger hat gegen die Beklagte (Betreiber einer WEB-Site) einen Anspruch auf Unterlassung der Weiter-
gabe von IP-Adressen des Klägers an Google aus § 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB eingeklagt. Die Weitergabe

erfolgte automatisch über verwendete Google Schriftzeichen, die die IP-Adresse des Klägers (Besucher der

WEB-Site) automatisch an Google weiterleitet.

Die damit verbundene unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte

an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbst
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bestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet

das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestim
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men.

Bei der von der Beklagten an Google weitergegebenen dynamischen IP-Adresse handelt es sich um ein per
sonenbezogenes Datum im Sinne von § 12 Abs. 1 und 2 TMG (in der zum Übermittlungszeitraum geltenden Fassung, im weiteren alte Fassung), § 3 Abs. 1 BDSG, Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.

Gut erklärt wird das Ganze hier bei

 

Lösung

So wenig Verbindungen zu Drittanbietern wie möglich, so viele wie nötig.

  • Googlefonts können lokal gehostet werden
  • Cookieconsenttools blockieren die Verbindung bis der Besucher seine Zustimmung zur Nutzung gegeben hat

 

 Abmahnung bekommen?

Sollte eine Abmahnung zu einer von uns betreuten Homepage kommen, dann melden Sie sich. Unser Versicherer Exali hat ein Schreiben aufgesetzt, das wir Ihnen geben und er rät momentan nicht zu zahlen. Natürlich ist sicherzustellen, dass alle Googlefonts lokal gehostet werden.

Auch unser Agenturpartner erecht24 bietet auf seiner Seite ein Musterschreiben an.

https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

https://www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts

 

 

 

 

erecht24 siegel agenturpartner blau

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Adresse

webschmiede-linsengericht Dipl.Kfm.Antje Kornhuber

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63589 Linsengericht

06051 606844

kornhuber@webschmiede-linsengericht.de